Mieterschäden

MIETERSCHÄDEN

Wohnungsabnahmeprotokoll als Beweismittel

Das Wohnungsabnahmeprotokoll sollte jeweils bei Ein- und Auszug gemeinsam mit der Vermieterschaft erstellt werden. Es werden alle vorhandenen Schäden schriftlich und fotografisch dokumentiert. Erstellen Sie beim Einzug ein eigenständiges Protokoll, wenn seitens der Vermieterschaft nichts dergleichen passiert. Schauen Sie genau hin. Teilweise sind Mängel nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Die Mängelliste ist spätestens 10 Tage nach dem Einzug per eingeschriebenem Brief an den Vermieter zuzustellen. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, wann die Mängel behoben sein müssen. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie auf.

Das Protokoll dient beim Auszug als Beweismittel, wer allenfalls für einen Schaden aufkommen muss.

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Beweislast liegt beim Vermieter

Dank der Wohnungsabnahmeprotokolle kann bei einem Auszug bewiesen werden, welche Schäden nicht während der eigenen Mietdauer entstanden sind. Die Beweislast liegt gemäss Mietrecht jedoch generell beim Vermieter.

Vorsicht: Setzen Sie Ihre Unterschrift unter das Übergabeprotokoll, anerkennen Sie den Inhalt.Viele Protokollformulare enthalten zudem Formulierungen, die Ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme ausdrücken. Bestätigen Sie diese mit Ihrer Unterschrift, sind sie dafür haftbar. Fügen Sie Ihrer Unterschrift «gilt nicht als Schuldanerkennung» hinzu, widerrufen Sie diese Bereitschaft zur Kostenübernahme.

Gut zu wissen: Der Vermieter kann sich im Nachhinein nur auf Mängel berufen, die bei der Abnahme nicht offensichtlich erkennbar waren. Meldet der Vermieter offensichtliche Mängel nicht sofort, verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung. Versteckte Mängel kann der Vermieter später melden – aber nur direkt nach Entdecken. Ansonsten verliert der Vermieter ebenfalls seine Rechte.

Auf der Website des Mieterinnen- und Mieterverbandes finden Sie weitere Informationen zur Wohnungsübergabe und dem Übergabeprotokoll.

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Selbst renovieren oder renovieren lassen?

Bis zur Wohnungsabgabe können Mieter kleinere Mängel selbst beheben, z.B. Dübellöcher zuspachteln, Dichtungen erneuern oder fehlende Gegenstände des Wohnzubehörs ersetzen. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Arbeiten vom Vermieter nicht akzeptiert werden. Ist die Arbeit fachlich nicht korrekt ausgeführt, kann der Vermieter die anfallenden Kosten dem Mieter verrechnen. Dem Mieter entstehen so doppelte Kosten. Stehen grössere Renovations-Arbeiten an, müssen Sie den Vermieter umgehend kontaktieren und die Behebung regeln.

Vorsicht: Die Instandstellungsarbeiten sollten noch vor dem Einzug der neuen Mieter durchgeführt werden. Verhindern anstehende Renovierungsarbeiten den Einzug oder lassen ihn nur teilweise zu, können Sie für den Mietzinsausfall und weitere Umtriebe zur Verantwortung gezogen werden.

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Haftpflichtversicherung übernimmt plötzliche Schäden

War ein Schaden nicht voraussehbar oder ist er auf Unachtsamkeit zurückzuführen, wird er von der Haftpflichtversicherung übernommen. Dazu gehören beispielsweise Rotweinflecken auf dem Teppich oder Parkettkratzer. Wenn Sie also das Bügeleisen aus Versehen fallen lassen, ist der Parkettschaden als Mieterschaden versichert.

Wichtig: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Versicherung im Schadenfall.

Nicht übernommen werden in der Regel unvorhersehbare Schäden, die allmählich passieren. Wenn Sie beispielsweise die Wohnung kaum oder nie lüften und sich durch die hohe Luftfeuchtigkeit Schimmel in der Wohnung bildet, kommt die Versicherung nicht dafür auf. Ebenfalls werden klar voraussehbare Schäden, wie etwa durch Zigarettenrauch vergilbte Wände, nicht übernommen

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FAQ

Alles Wichtige zum Thema Zügeln

Wer umzieht oder seinen Haushalt auflöst, der hat viel zu tun. Hier kommt es doch genau richtig, wenn ein Fachmann seine Hilfe anbietet. Eine Menge Dienstleister bieten mittlerweile ihren Service bei Haushaltsauflösungen, Umzügen sowie Entrümplungen an. 

Die ungefähren Umzugskosten bemessen sich an folgenden fünf Hauptkostenpunkten:

  1. Transport des Hausrats: Beauftragen Sie ein Zügelunternehmen, müssen Sie bei einer 3,5-Zimmer-Wohnung mit Kosten von bis zu 1’000 Franken rechnen.
  2. Endreinigung: Die Kosten für die Endreinigung durch ein professionelles Putzinstitut betragen für eine 3,5-Zimmer-Wohnung rund 1’000 Franken.
    Beauftragen Sie dasselbe Unternehmen für Umzug und Reinigung, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt von etwa 10%.
  3. Mieterschäden: Zusätzlich sollten Sie damit rechnen, dass bei allfälligen Mietschäden Renovierungskosten anfallen.
  4. Entsorgungskosten: Die Kosten für die Entsorgung alter Möbel können je nach Menge unter fünfzig bis mehrere Hundert Franken betragen.
  5. Mietkaution: Der Bezug einer teureren Mietwohnung hat in der Regel auch eine höhere Mietkaution zur Folge.

Organisieren Sie Ihren Umzug selbst, müssen Sie einen Umzugswagen mieten. Überprüfen Sie, ob Sie die dafür benötigte Fahrausweiskategorie besitzen. Kaufen Sie sich Umzugskartons und fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis um Hilfe an. Stellen Sie sicher, dass Ihre Helferinnen und Helfer eine Haftpflichtversicherungen besitzen. So sind allfällige Schäden abgesichert, die während des Umzugs entstehen könnten. Denken Sie daran, die Zügelhilfen zu verpflegen. Richten Sie bei Ihrer alten und neuen Wohnung eine Halteverbotszone ein. Damit erübrigt sich das Suchen nach einem Parkplatz. Weitere Schritte können Sie in unserer umfassenden Umzugscheckliste nachlesen.

Die Zügeltage um offizielle Kündigungstermine sind bei Umzugsfirmen erfahrungsgemäss schnell ausgebucht. Engagieren Sie deshalb frühzeitig eine Umzugsfirma. Erkundigen Sie sich bei Bekannten nach seriösen Umzugsfirmen. Vereinbaren Sie mit mehreren Firmen einen Besichtigungstermin. Die Firmen können sich so einen Überblick verschaffen und den Aufwand sowie die passende Fahrzeuggrösse besser einschätzen. Verlangen Sie schriftliche Offerten mit Stundenansatz und garantiertem Kostendach. Vergleichen Sie die Kostenvoranschläge – verhandeln lohnt sich. Klären Sie im Vorfeld ab, welche Arbeiten das Zügelunternehmen erledigen soll.

Nehmen Sie den Abfallkalender Ihrer Gemeinde zur Hand. Dort finden Sie eine Übersicht, was Sie wo entsorgen können. Kleinsperrgut wie kleinere, brennbare Möbel oder Teppiche werden meist von der Kehrichtabfuhr mitgenommen. Kaufen Sie dazu Entsorgungsmarken, z.B. in lokalen Einkaufsläden, Poststellen oder bei der Gemeindeverwaltung. Grobsperrgut wie Sofas oder Schränke müssen Sie in der Regel selbst zur Entsorgungsstelle fahren. Bei grösseren Abfallmengen kann sich eine Abfallmulde lohnen. In unserem umfassenden Artikel zur Möbelentsorgung erfahren Sie weitere Entsorgungsmöglichkeiten.

Holen Sie frühzeitig Offerten von mehreren Anbietern ein. Oft bieten Umzugsfirmen auch Endreinigungen an. Buchen Sie Umzug und Reinigung bei derselben Firma, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt. Bestehen Sie auf eine Abnahmegarantie. Sie verpflichtet die Reinigungsfirma, bei allfälligen Beanstandungen der Vermieter kostenlos nachzuputzen.

 

Das Wohnungsabnahmeprotokoll sollte jeweils beim Ein- und Auszug gemeinsam mit der Vermieterschaft erstellt werden. Halten Sie vorhandene Schäden schriftlich und fotografisch fest, wenn seitens der Vermieterschaft nichts dergleichen passiert. Schauen Sie genau hin. Teilweise sind Mängel nicht auf den ersten Blick erkennbar. Beim Auszug dient das Protokoll als Beweismittel, ob Sie für Mieterschäden aufkommen müssen. Stellen Sie die Mängelliste der neuen Wohnung spätestens 10 Tage nach dem Einzug per eingeschriebenem Brief an den Vermieter zu. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, wann die Mängel behoben sein müssen. Bewahren Sie eine Kopie auf.

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