Immobilien

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Ehrenwort

Das Kundenversprechen in einem Satz?

Es ist schlicht das Ehrenwort eines Unternehmens, sich gewissenhaft in den Dienst der Kundschaft zu stellen.

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FAQ

Alles Wichtige zum Thema Zügeln

Wer umzieht oder seinen Haushalt auflöst, der hat viel zu tun. Hier kommt es doch genau richtig, wenn ein Fachmann seine Hilfe anbietet. Eine Menge Dienstleister bieten mittlerweile ihren Service bei Haushaltsauflösungen, Umzügen sowie Entrümplungen an. 

Die ungefähren Umzugskosten bemessen sich an folgenden fünf Hauptkostenpunkten:

  1. Transport des Hausrats: Beauftragen Sie ein Zügelunternehmen, müssen Sie bei einer 3,5-Zimmer-Wohnung mit Kosten von bis zu 1’000 Franken rechnen.
  2. Endreinigung: Die Kosten für die Endreinigung durch ein professionelles Putzinstitut betragen für eine 3,5-Zimmer-Wohnung rund 1’000 Franken.
    Beauftragen Sie dasselbe Unternehmen für Umzug und Reinigung, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt von etwa 10%.
  3. Mieterschäden: Zusätzlich sollten Sie damit rechnen, dass bei allfälligen Mietschäden Renovierungskosten anfallen.
  4. Entsorgungskosten: Die Kosten für die Entsorgung alter Möbel können je nach Menge unter fünfzig bis mehrere Hundert Franken betragen.
  5. Mietkaution: Der Bezug einer teureren Mietwohnung hat in der Regel auch eine höhere Mietkaution zur Folge.

Organisieren Sie Ihren Umzug selbst, müssen Sie einen Umzugswagen mieten. Überprüfen Sie, ob Sie die dafür benötigte Fahrausweiskategorie besitzen. Kaufen Sie sich Umzugskartons und fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis um Hilfe an. Stellen Sie sicher, dass Ihre Helferinnen und Helfer eine Haftpflichtversicherungen besitzen. So sind allfällige Schäden abgesichert, die während des Umzugs entstehen könnten. Denken Sie daran, die Zügelhilfen zu verpflegen. Richten Sie bei Ihrer alten und neuen Wohnung eine Halteverbotszone ein. Damit erübrigt sich das Suchen nach einem Parkplatz. Weitere Schritte können Sie in unserer umfassenden Umzugscheckliste nachlesen.

Die Zügeltage um offizielle Kündigungstermine sind bei Umzugsfirmen erfahrungsgemäss schnell ausgebucht. Engagieren Sie deshalb frühzeitig eine Umzugsfirma. Erkundigen Sie sich bei Bekannten nach seriösen Umzugsfirmen. Vereinbaren Sie mit mehreren Firmen einen Besichtigungstermin. Die Firmen können sich so einen Überblick verschaffen und den Aufwand sowie die passende Fahrzeuggrösse besser einschätzen. Verlangen Sie schriftliche Offerten mit Stundenansatz und garantiertem Kostendach. Vergleichen Sie die Kostenvoranschläge – verhandeln lohnt sich. Klären Sie im Vorfeld ab, welche Arbeiten das Zügelunternehmen erledigen soll.

Nehmen Sie den Abfallkalender Ihrer Gemeinde zur Hand. Dort finden Sie eine Übersicht, was Sie wo entsorgen können. Kleinsperrgut wie kleinere, brennbare Möbel oder Teppiche werden meist von der Kehrichtabfuhr mitgenommen. Kaufen Sie dazu Entsorgungsmarken, z.B. in lokalen Einkaufsläden, Poststellen oder bei der Gemeindeverwaltung. Grobsperrgut wie Sofas oder Schränke müssen Sie in der Regel selbst zur Entsorgungsstelle fahren. Bei grösseren Abfallmengen kann sich eine Abfallmulde lohnen. In unserem umfassenden Artikel zur Möbelentsorgung erfahren Sie weitere Entsorgungsmöglichkeiten.

Holen Sie frühzeitig Offerten von mehreren Anbietern ein. Oft bieten Umzugsfirmen auch Endreinigungen an. Buchen Sie Umzug und Reinigung bei derselben Firma, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt. Bestehen Sie auf eine Abnahmegarantie. Sie verpflichtet die Reinigungsfirma, bei allfälligen Beanstandungen der Vermieter kostenlos nachzuputzen.

 

Das Wohnungsabnahmeprotokoll sollte jeweils beim Ein- und Auszug gemeinsam mit der Vermieterschaft erstellt werden. Halten Sie vorhandene Schäden schriftlich und fotografisch fest, wenn seitens der Vermieterschaft nichts dergleichen passiert. Schauen Sie genau hin. Teilweise sind Mängel nicht auf den ersten Blick erkennbar. Beim Auszug dient das Protokoll als Beweismittel, ob Sie für Mieterschäden aufkommen müssen. Stellen Sie die Mängelliste der neuen Wohnung spätestens 10 Tage nach dem Einzug per eingeschriebenem Brief an den Vermieter zu. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, wann die Mängel behoben sein müssen. Bewahren Sie eine Kopie auf.

BEWERTUNGEN

Wir geben uns niemals mit weniger zufrieden.

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