Moving24

AGB’s

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der SEO.CH AG, Wallisellerstrasse 24, 8152 Glattbrugg, (nachfolgend „Moving24“) und dem Nutzer der Moving24 Services (nachfolgend „Nutzer“).

Sie können die aktuellen AGB für jederzeit, auch nach Vertragsschluss, aufrufen oder ausdrucken.

2. Leistungen von Moving24

SEO.CH AG führt auf der unter www.Moving24.ch bereit gehaltenen Anfragevermittlungsportal. Die Artero vermittelt Umzugs-, Entsorgungs, Lagerungs- und Reinigungsanfragen von Einzelpersonen oder Unternehmen (nachfolgend Kunden) an Unternehmen (nachfolgend Partner/Umzugsspedition) zur individuellen Angebotserstellung.

Auf dem Online-Anfragevermittlungsportal von Moving24 werden zudem verschiedene, dazugehörige Services angeboten, welche ebenfalls diesen AGB unterliegen, sofern nicht etwas Gesondertes vereinbart wird.

 

3. Registrierung durch den Nutzer

Die Verwendung bestimmter Services von Moving24 setzt die Registrierung des Nutzers auf der Website von Moving24 voraus. Die Registrierung ist nur volljährigen und voll geschäftsfähigen Nutzern erlaubt. Nur registrierten Nutzern ist es möglich, Inserate in die Datenbank von Moving24 einzustellen.

Bei der Registrierung hat der Nutzer seine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort anzugeben.

Die E-Mail-Adresse und das Passwort sind die Zugangsdaten für die Nutzung der registrierungspflichtigen Services von Moving24. Der Nutzer hat das Passwort geheim zu halten und darf dieses nicht an Dritte weitergeben. Sollten Dritte von dem Passwort des Nutzers Kenntnis erlangen, so hat der Nutzer dieses umgehend bei Moving24 zu melden und das Passwort zu ändern.

Für die bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten des Nutzers gelten unsere Hinweise zum Datenschutz.

Moving24.ch übermittelt Anfragen nur gemäss der im Backend durch den Partner eingestellten Auftragstypen. Es besteht kein Recht auf eine Mindestanzahl oder Frequenz von Anfragenvermittlungen. Moving24.ch garantiert nicht, dass mit der Abgabe von Angeboten durch den Partner an den Kunden eine Beschäftigung zustande kommt. Moving24.ch vermittelt lediglich die Anfragen, keine Aufträge.

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4. Nutzungsrechte

Mit der Einstellung von Inhalten in die Datenbank räumt der Nutzer Moving24 das Recht ein, diese Inhalte unbefristet auf die für die Einstellung und Bereithaltung in die Datenbank und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen.

 Insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, abzuändern, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen, auch durch oder in Form von Online-Werbebannern von Moving24 oder Kooperationspartnern von Moving24 im Rahmen von sog. 

Retargeting-Marketing, bei welchem Besucher der Moving24 Webseiten gezielt mit Werbung wieder angesprochen werden, welche sie sich zuvor auf den Moving24 Webseiten angeschaut haben. 

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5. Kontoinformationen, Pausieren und Auflösen der Mitgliedschaft

Der Partner kann seine Kontoinformationen nicht nur im Backend, sondern auch via Email an ändern lassen. Änderungsanfragen werden innerhalb von zwei Tagen durchgeführt.

Der Partner kann die Übermittlung von Anfragen beliebig oft pausieren lassen. Die Pause ist im Backend durch den Partner einzutragen. Überschreitung der Pausenanzahl führt zur Beendigung der Partnerschaft.

Die Partnerschaft mit moving24.ch ist ohne Laufzeit und kann durch schriftliche jederzeit gekündigt werden. Die Übermittlung von Anfragen wird innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Kündigung eingestellt. Das vorhandene Guthaben wird nach Abzug aller offenen Kosten an den Partner gutgeschrieben. Hierzu fragt moving24.ch die Kontodaten für die Gutschrift separat ab. Bzw. werden die noch anfallenden Kosten – sollte der Partner auf Rechnung tätig sein – mit einer Schlussrechnung abgerechnet. Ausgeschlossen ist diese Kündigungsfrist im Rahmen von Aktionen mit Mindestlaufzeiten. Eine reguläre Kündigung ist erst nach Ablauf der Aktionslaufzeit möglich.

Moving24.ch behält sich vor, dass Konto des Partners ohne Angaben von Gründen zu schliessen.

 

6. Haftung

Moving24.ch haftet in keiner Form für Vertragsverhältnisse zwischen einem Partner und einem Kunden und daraus entstehende Ansprüche, die durch die Anfragevermittlung entstanden ist sowie Folgeaufträge. Der Partner willigt ein, dass moving24.ch sein Name und Logo für Werbezwecke verwenden darf. Wünscht er das nicht, ist dies schriftlich mitzuteilen.

Der Partner darf mit dem im Backend zur Verfügung gestellten Partnerlogo von moving24.ch auf seiner Homepage und auf seinen Korrespondenzen verwenden, bis auf Widerruf oder Beendigung seiner Partnerschaft. Bei Beendigung seiner Partnerschaft oder inaktiven Partnerschaft müssen die verwendeten Logos und Hinweise wieder entfernt werden und dürfen nicht weiterverwendet werden.

Der Partner stimmt ausdrücklich zu, dass moving24.ch seine Umzugsdienstleistung durch den Kunden, dessen Anfrage über moving24.ch an den Partner übermittelt wurde, bewerten lassen darf und auf der Webseite oder zu Werbezwecken von moving24.ch veröffentlichen darf. Die Bewertungen sind Eigentum von moving24.ch.

Für die schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir im Übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Vertragstypische Pflichten sind dabei Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; vertragswesentlich sind ferner solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertraut hat und vertrauen darf.

Weitergehende vertragliche oder deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

Ehrenwort

Das Kundenversprechen in einem Satz?

Es ist schlicht das Ehrenwort eines Unternehmens, sich gewissenhaft in den Dienst der Kundschaft zu stellen.

7. Zahlungsmodalitäten

Die Preise für die Anfragenvermittlung richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste, einsehbar im Backend. Es werden durch top-offerten.ch Kundenanfragen an maximal fünf Partner mit ausreichend Informationen zur Kontaktaufnahme vermittelt. Preisänderungen werden den Partnern schriftlich per E-Mail mitgeteilt.

Der Partner hat die Möglichkeit auf Rechnung, Guthabenbasis oder Kreditkarte/Lastschrift bei moving24.ch tätig zu werden. Voreingestellt erfolgt die Übermittlung von Anfragen auf Kreditkarte oder Lastschrift.

Das aufgeladene Guthaben wird per Beleg dokumentiert und dem Partner nach erfolgter Belastung und Gutschrift per E-Mail zugestellt. Das Guthaben wird gemäss Anfrageübermittlung belastet; der Partner stimmt diesem Verfahren ausdrücklich zu. Eine Übersicht übermittelter Anfragen ist im Backend einsehbar.

Wenn in dem Konto des Partners bei moving24.ch kein Guthaben mehr vorhanden ist und keine automatische Guthabenaufladung eingestellt ist, werden keine Anfragen mehr übermittelt und der Partner über das fehlende Guthaben informiert. Zudem werden Kundenanfragen nur als Kaufangebote an den Partner übermittelt.

Bei der Übermittlung von Anfragen auf Rechnung/Kreditkarte oder Lastschrift erfolgt diese monatsweise innerhalb der ersten drei Tage des Folgemonats oder im wöchentlichen Turnus, je nach vorgenommener Einstellung des Kunden im Backend. Anfragen werden nach Übermittlung abgerechnet.

 

8. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Moving24 behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von Moving24.

9. Schlussbestimmungen

Die Rechtsverhältnisse zwischen Moving24.ch und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand ist Zug, soweit der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Schweiz oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

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FAQ

Alles Wichtige zum Thema Zügeln

Wer umzieht oder seinen Haushalt auflöst, der hat viel zu tun. Hier kommt es doch genau richtig, wenn ein Fachmann seine Hilfe anbietet. Eine Menge Dienstleister bieten mittlerweile ihren Service bei Haushaltsauflösungen, Umzügen sowie Entrümplungen an. 

Die ungefähren Umzugskosten bemessen sich an folgenden fünf Hauptkostenpunkten:

  1. Transport des Hausrats: Beauftragen Sie ein Zügelunternehmen, müssen Sie bei einer 3,5-Zimmer-Wohnung mit Kosten von bis zu 1’000 Franken rechnen.
  2. Endreinigung: Die Kosten für die Endreinigung durch ein professionelles Putzinstitut betragen für eine 3,5-Zimmer-Wohnung rund 1’000 Franken.
    Beauftragen Sie dasselbe Unternehmen für Umzug und Reinigung, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt von etwa 10%.
  3. Mieterschäden: Zusätzlich sollten Sie damit rechnen, dass bei allfälligen Mietschäden Renovierungskosten anfallen.
  4. Entsorgungskosten: Die Kosten für die Entsorgung alter Möbel können je nach Menge unter fünfzig bis mehrere Hundert Franken betragen.
  5. Mietkaution: Der Bezug einer teureren Mietwohnung hat in der Regel auch eine höhere Mietkaution zur Folge.

Organisieren Sie Ihren Umzug selbst, müssen Sie einen Umzugswagen mieten. Überprüfen Sie, ob Sie die dafür benötigte Fahrausweiskategorie besitzen. Kaufen Sie sich Umzugskartons und fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis um Hilfe an. Stellen Sie sicher, dass Ihre Helferinnen und Helfer eine Haftpflichtversicherungen besitzen. So sind allfällige Schäden abgesichert, die während des Umzugs entstehen könnten. Denken Sie daran, die Zügelhilfen zu verpflegen. Richten Sie bei Ihrer alten und neuen Wohnung eine Halteverbotszone ein. Damit erübrigt sich das Suchen nach einem Parkplatz. Weitere Schritte können Sie in unserer umfassenden Umzugscheckliste nachlesen.

Die Zügeltage um offizielle Kündigungstermine sind bei Umzugsfirmen erfahrungsgemäss schnell ausgebucht. Engagieren Sie deshalb frühzeitig eine Umzugsfirma. Erkundigen Sie sich bei Bekannten nach seriösen Umzugsfirmen. Vereinbaren Sie mit mehreren Firmen einen Besichtigungstermin. Die Firmen können sich so einen Überblick verschaffen und den Aufwand sowie die passende Fahrzeuggrösse besser einschätzen. Verlangen Sie schriftliche Offerten mit Stundenansatz und garantiertem Kostendach. Vergleichen Sie die Kostenvoranschläge – verhandeln lohnt sich. Klären Sie im Vorfeld ab, welche Arbeiten das Zügelunternehmen erledigen soll.

Nehmen Sie den Abfallkalender Ihrer Gemeinde zur Hand. Dort finden Sie eine Übersicht, was Sie wo entsorgen können. Kleinsperrgut wie kleinere, brennbare Möbel oder Teppiche werden meist von der Kehrichtabfuhr mitgenommen. Kaufen Sie dazu Entsorgungsmarken, z.B. in lokalen Einkaufsläden, Poststellen oder bei der Gemeindeverwaltung. Grobsperrgut wie Sofas oder Schränke müssen Sie in der Regel selbst zur Entsorgungsstelle fahren. Bei grösseren Abfallmengen kann sich eine Abfallmulde lohnen. In unserem umfassenden Artikel zur Möbelentsorgung erfahren Sie weitere Entsorgungsmöglichkeiten.

Holen Sie frühzeitig Offerten von mehreren Anbietern ein. Oft bieten Umzugsfirmen auch Endreinigungen an. Buchen Sie Umzug und Reinigung bei derselben Firma, erhalten Sie in der Regel einen Rabatt. Bestehen Sie auf eine Abnahmegarantie. Sie verpflichtet die Reinigungsfirma, bei allfälligen Beanstandungen der Vermieter kostenlos nachzuputzen.

 

Das Wohnungsabnahmeprotokoll sollte jeweils beim Ein- und Auszug gemeinsam mit der Vermieterschaft erstellt werden. Halten Sie vorhandene Schäden schriftlich und fotografisch fest, wenn seitens der Vermieterschaft nichts dergleichen passiert. Schauen Sie genau hin. Teilweise sind Mängel nicht auf den ersten Blick erkennbar. Beim Auszug dient das Protokoll als Beweismittel, ob Sie für Mieterschäden aufkommen müssen. Stellen Sie die Mängelliste der neuen Wohnung spätestens 10 Tage nach dem Einzug per eingeschriebenem Brief an den Vermieter zu. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, wann die Mängel behoben sein müssen. Bewahren Sie eine Kopie auf.

BEWERTUNGEN

Wir geben uns niemals mit weniger zufrieden.

Einen Umzug planen, schleppen, transportieren und die Möbel wieder aufbauen? Das stellt Sie vor argen Problemen? Verlassen Sie sich doch ganz einfach auf unsere Umzugsqualitäten als professionelles Umzugsunternehmen.